AGB

1. ) Allgemeines
Unsere nachstehenden Bedingungen gelten ausschließlich für alle von uns erbrachten Lieferungen. Das gilt auch für alle künftigen Geschäfte, auch wenn diese Bedingungen im Einzelfall nicht besonders in Bezug genommen worden sind. Entgegenstehenden oder von unseren Bedingungen abweichenden Bedingungen des Käufers wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Sie verpflichten uns auch dann nicht, wenn wir bei Vertragsabschluß nicht noch einmal ausdrücklich widersprechen.

2. ) Angebote und Aufträge
Unsere Angebote sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich erteilt werden. Mündliche Angebote sind freibleibend und bedürfen zu ihrer Verbindlichkeit unserer schriftlichen Bestätigung. Die uns erteilten Aufträge sind nur verbindlich, wenn und soweit sie schriftlich bestätigt oder durch prompte Übersendung der Ware erfüllt werden. Muster gelten als unverbindliche Ansichtsmuster. Die Klausel „wie gehabt“, „wie bereits geliefert“ oder ähnliche Zusätze auf Bestellungen, bezieht sich ausschließlich auf die Beschaffenheit der Ware.

3.) Kaufpreis und Zahlung
a) Unsere Preise verstehen sich grundsätzlich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Die Berechnung erfolgt aufgrund der von uns oder unserem Lieferwerk festgestellten Mengen bzw. Gewichte. Die Berechnung kann jedoch aufgrund der vom Empfänger festgestellten Mengen bzw. Gewichte erfolgen, wenn die Feststellung mittels geeichter Waagen erfolgt ist und die Waren auf unsere Gefahr transportiert worden sind.

b) Der Kaufpreis ist zahlbar netto Kasse bei Lieferung der Ware.

c) Wi behalten uns vor, gegenüber Kaufleuten und Gewerbebetreibenden vom Fälligkeitstage an Fälligkeitszinsen in Höhe von 2 % über dem jeweiligen Diskontsatz der deutschen Bundesbank zu berechnen.

d) Im Falle des Verzuges können wir einen weitergehenden Verzugsschaden geltend machen.

e) Wechsel und Schecks werden nur erfüllungshalber angenommen. Bankübliche Spesen gehen zu Lasten des Käufers.

f) Eine Aufrechnung mit Gegenansprüchen ist ausgeschlossen, es sei denn, die Gegenansprüche sind unbestritten oder rechtskräftig festgestellt. Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes ist ausgeschlossen, es sei denn, es beruht auf dem selben Vertragsverhältnis oder die Gegenansprüche sind unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.

g) Gerät der Käufer mit der Bezahlung einer unserer Rechnungen in Verzug, so werden unsere sämtlichen Forderungen aus der Geschäftsverbindung sofort fällig – ungeachtet etwaiger Annahme von Wechseln. Wir sind dann weiter berechtigt, Barzahlung vor einer eventuellen Lieferung zu verlangen. Wird der Zahlungsverzug auch innerhalb einer angemessenen Nachfrist nicht beseitigt, so sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Das gilt insbesondere für vereinbarte aber noch nicht durchgeführte Folgegeschäfte. Sollten uns Tatsachen bekannt werden, aus denen sich ergibt, daß der Käufer nicht mehr kreditwürdig ist, sind wir berechtigt, Barzahlung vor Lieferung der Ware auch dann zu verlangen, wenn zuvor etwas anderes vereinbart war sowie unsere Forderungen fällig zu stellen.

4. ) Gefahrtragung
Der Versand der Ware z.B. durch Spedition, Eisenbahn und Post erfolgt auf Kosten und Gefahr des Käufers. Die Transportgefahr trägt der Käufer auch dann, wenn ausnahmsweise frachtfreie Lieferung besonders vereinbart ist.

5. ) Eigentumsvorbehalt
a) Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur vollständigen Bezahlung der vereinbarten Vergütung vor. Ist der Käufer Kaufmann, gilt dies bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen einschließlich Nebenforderungen, Schadenersatzansprüchen und Einlösung von Wechseln und Schecks.

b) Der Käufer ist berechtigt, die Ware weiter zu verarbeiten und zu veräußern unter Berücksichtigung der nachfolgenden Bestimmungen:
aa) Die Befugnisse des Käufers, in ordnungsgemäßem Geschäftsverkehr Vorbehaltsware zu bearbeiten, enden unbeschadet unseres jederzeit möglichen Widerrufes mit der Zahlungseinstellung des Käufers oder mit der Beantragung bzw. Eröffnung des Konkurs- und Vergleichsverfahrens.
bb) Durch Bearbeitung der Vorbehaltsware erwirbt der Käufer, der die Ware für uns verarbeitet nicht das Eigentum gemäß § 950 BGB an der neuen Sache. Wird die Vorbehaltsware mit anderen Gegenständen verarbeitet, vermischt oder
vermengt, erwirbt der Käufer das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Eigenturnsvorbehaltsware zum Gesamtwert.
cc) Der Käufer tritt hiermit seine Forderungen aus dem Weiterverkauf der Vorbehaltsware mit allen Nebenrechten an uns ab und zwar anteilig auch insoweit, als die Ware, verarbeitet, vermischt oder vermengt ist und wir hieran in
Höhe des Wertes der Eigentumsvorbehaltsware Miteigentum erlangt haben. Uns steht aus dieser Abtretung ein dem Verhältnis vom Wert der Vorbehaltsware zum Wert des Gegenstandes entsprechender Bruchteil der jeweiligen
Kaufpreisforderung zu. Hat der Käufer die Forderung im Rahmen des echten Factoring verkauft, so tritt er uns die an ihre Stelle tretende Forderung gegen den Factor ab. Wird die Forderung aus der Weiterveräußerung durch den Käufer in ein Kontokorrentverhältnis mit seinem Abnehmer eingestellt, tritt der Käufer seine Forderung aus dem Kontokorrentverhältnis in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware an uns ab. Wir nehmen diese Abtretungen an.
dd) Wir werden die abgetretenen Forderungen, solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt oder sich seine Vermögensverhältnisse nicht wesentlich verschlechtern, nicht einziehen. Die Einziehungsermächtigung erlischt bei Zahlungsverzug und wesentlicher Vermögensverschlechterung des Käufers. In diesem Fall sind wir vom Besteller bevollmächtigt, die Abnehmer von der Abtretung zu unterrichten und die Forderung selbst einzuziehen. Der Käufer ist verpflichtet, auf unser Verlangen eine genaue Aufstellung der ihm zustehenden Forderungen mit Namen und Anschrift der Abnehmer, Höhe der einzelnen Forderungen, Rechnungsdatum usw. zu geben und uns alle für die Geltendmachung der abgetretenen Forderungen notwendigen Auskünfte zu erteilen und die Überprüfung dieser Auskünfte zu gestatten. Beträge, die aus abgetretenen Forderungen beim Käufer eingehen, sind zur Überweisung gesondert aufzuheben. Der Käufer ist berechtigt die Forderung solange selbst einzuziehen, wie wir ihm keine andere Weisung geben.

c) Wir geben schon jetzt nach Weisung des Käufers voll bezahlte Lieferungen frei, wenn die durch den Eigentumsvorbehalt bestehende Sicherung die zu sichernde Forderung um 10 % übersteigt.

d) Verpfändung oder Sicherungsübereignung der Vorbehaltsware bzw. der abgetretenen Forderungen sind unzulässig. Von Pfändungen sind wir unter Angabe des Pfändungsgläubigers sofort zu benachrichtigen.

e) Bei Zahlungsverzug sind wir zur Rücknahme der Ware berechtigt. Im Falle der Rücknahme der Vorbehaltsware liegt jedoch nur dann ein Rücktritt vom Vertrage vor, wenn wir dies ausdrücklich erklären. Wir können uns aus der
zurückgenommenen Vorbehaltsware freihändig befriedigen.

f) Der Käufer verwahrt die Vorbehaltsware für uns unentgeltlich. Er hat sich gegen übliche Gefahren wie Feuer, Diebstahl und Wasser im üblichen Umfang zu versichern. Der Käufer tritt hiermit seine Entschädigungsansprüche, die ihm aus Schäden der genannten Art gegen Versicherungsgesellschaften oder sonstige Ersatzverpflichtete zustehen, an uns in Höhe dessen Forderungen ab. Wir nehmen die Abtretung an.

6. ) Verpackung
a) Sofern unsere Lieferungen in Leihgebinden erfolgen, sind diese spätestens innerhalb von 4 Wochen nach Eintreffen beim Käufer von diesem in einwandfreiem und entleerten Zustand auf seine Rechnung und sein Risiko an uns zurückzusenden oder ggfs. frei unserem Fahrzeug gegen Empfangsbestätigung zurückzugeben.

b) Kommt der Käufer unter a) genannten Verpflichtungen nicht fristgemäß nach, sind wir berechtigt, für die über 4 Wochen hinausgehende Zeit eine angemessene Gebühr zu berechnen und nach erfolgloser Fristsetzung zur Rückgabe, unter Anrechnung der vorgenannten Gebühr den Wiederbeschaffungspreis zu verlangen.

c) Die angebrachten Kennzeichen dürfen nicht entfernt werden. Leihverpackung darf nicht vertauscht und nicht mit anderem Gut befüllt werden. Für Wertminderungen, Vertauschen und Verlust haftet der Käufer ohne Rücksicht auf Verschulden. Maßgebend ist der Eingangsbefund in unserem Betrieb. Eine Verwendung als Lagerbehälter oder Weitergabe an Dritte ist unzulässig, soweit dies nicht vorher vereinbart wurde.

d) Bei Lieferungen in Kesselwagen hat der Käufer in eigener Verantwortung für schnellste Entleerung und frachtfreie Rücksendung an uns oder die angegebene Anschrift zu sorgen. Im Falle einer vom Käufer zu vertretenden Verlängerung der Standzeit in seinem Betrieb geht die hierfür anfallende Kesselwagenmiete zu Lasten des Käufers.

7. ) Lieferung
a) Die vereinbarten Lieferfristen und -termine gelten stets als ungefähr, wenn nicht ein fester Termin ausdrücklich vereinbart ist.

b) Bei Lieferungen, die unseren Betrieb nicht berühren (Streckengeschäfte), sind Liefertermin und -frist eingehalten, wenn die Ware das Lieferwerk so rechtzeitig verläßt, daß bei üblicher Transportzeit die Lieferung rechtzeitig beim Empfänger eintrifft.

c) Ereignisse höherer Gewalt – wozu auch öffentlich-rechtliche Beschränkungen sowie Streik und Aussperrung gehören – berechtigen uns, vom Vertrage zurückzutreten. Schadenersatz wegen Nichterfüllung oder Verzuges ist in solchen Fällen ausgeschlossen. Dies gilt auch bei nicht rechtzeitiger Selbstbelieferung durch unseren Vorlieferanten, die wir nicht verschuldet haben. Wir sind verpflichtet den Käufer von solchen Ereignissen unverzüglich zu informieren. Der Käufer ist dann ebenfalls berechtigt, vom Vertrage zurückzutreten.

d) Schadensersatzansprüche im Falle des Lieferverzuges sind ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten von uns, unseren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruht oder durch die schuldhafte Verletzung einer für die Vertragsdurchführung wesentlichen Pflicht verursacht ist.

8. ) Gewährleistung
Der Käufer hat die Ware und ihre Verpackung unverzüglich bei der Anlieferung nach den handelsüblichen Gepflogenheiten zu untersuchen. Wird die Ware in Versandstücken geliefert, so hat er zusätzlich die Etikettierung eines jeden einzelnen Versandstückes auf Übereinstimmung mit der Bestellung zu überprüfen. Wird die Ware in Tankwagen oder Tanks geliefert, die nicht beim Käufer verbleiben. so hat er die öffentlich-rechtlich vorgeschriebenen Transportbegleitpapiere auf Übereinstimmung mit der Bestellung zu überprüfen. Außerdem hat er sich vor dem Abtanken durch eine Probe von der vertragsgemäßen Beschaffenheit der Ware zu überzeugen.
Bei berechtigten Beanstandungen erfolgt nach unserer Wahl Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Schlägt die Nachbesserung oder Ersatzlieferung fehl, hat der Käufer das Recht, Wandelung (Rückgängigmachung des Vertrages) oder Minderung (Herabsetzung des Kaufpreises) zu verlangen.

9.) Schadensersatz
Schadensersatzansprüche des Käufers gegen uns, unsere gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere aufgrund mangelhafter Lieferung, aus Verschulden bei Vertragsabschluß,
positiver Forderungsverletzung oder unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten von uns, unseren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen
oder durch die schuldhafte Verletzung einer für die Vertragsdurchführung wesentlichen Pflicht verursacht ist oder auf dem Fehlen zugesicherter Eigenschaften oder dem Produkthaftungsgesetz beruht.

10.) Schlußbestimmungen
Gerichtsstand und Erfüllungsort für die Geltendmachung aller Ansprüche, auch aus Wechseln und Schecks, ist Bad Oeynhausen.